Staatliche Förderung: Bis zu 100% Ihrer Weiterbildung finanziert.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht Unternehmen jeder Größe und Branche, Mitarbeiter staatlich gefördert weiterzubilden. Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 100% der Weiterbildungskosten und erstattet bis zu 75% der Lohnkosten. Wir unterstützen bei der kompletten Antragsstellung und Behördenkommunikation.
Ihr Förderpotenzial (KMU < 50 MA)
Bis zu 100%
der Weiterbildungskosten gefördert
Förderhöhe gemäß §82 SGB III, abhängig von Unternehmensgröße. Angaben sind gesetzliche Obergrenzen.
100%*
Weiterbildungskosten
75%*
Lohnkostenzuschuss
0€*
Ihr Eigenanteil
Umfassend
Antragsunterstützung
*bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Es wurde 2020 durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz erweitert und die Fördersätze nochmals erhöht. Das Ziel: Die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten aktiv fördern und Unternehmen beim Wandel der Arbeitswelt unterstützen.
Auf Grundlage des QCG (§82 SGB III) übernimmt die Agentur für Arbeit anteilig oder vollständig die Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber einen Teil der Lohnkosten während der Weiterbildung – bei voller Gehaltsweiterzahlung an den Mitarbeiter. Die Förderung gilt für Unternehmen jeder Größe und aus jeder Branche.
Qualifizierungschancengesetz
Vom Startup bis zum Konzern
2020 erweitert und Fördersätze erhöht
Für Unternehmen unter 50 MA
Wie viel Förderung steht Ihrem Unternehmen zu?
Das QCG bietet zwei Förderbausteine: Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten und Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung. Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Zuschuss zu Weiterbildungskosten
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten Ihrer zertifizierten Weiterbildung anteilig oder vollständig. Bei Unternehmen unter 500 Mitarbeitern sind bis zu 100% der Weiterbildungskosten förderfähig.
Lohnkostenzuschuss (Arbeitsentgeltzuschuss)
Während Ihre Mitarbeiter an der Weiterbildung teilnehmen, erstattet die Agentur für Arbeit einen Großteil der laufenden Gehaltskosten. Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Zusätzlich förderfähige Kosten
Fahrkosten & Unterbringung
Anfallende Fahrkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung während der Weiterbildung können zusätzlich übernommen werden.
Kinderbetreuungskosten
Entstehen durch die Weiterbildung zusätzliche Kinderbetreuungskosten, können diese ebenfalls von der Agentur für Arbeit erstattet werden.
Weiterbildungsprämie
Bei abschlussbezogenen Qualifizierungen: 1.000€ Prämie bei bestandener Zwischenprüfung und 1.500€ bei bestandener Abschlussprüfung.
Hinweis: Die exakte Förderhöhe ist fallabhängig und wird von der zuständigen Arbeitsagentur festgelegt. Die genannten Werte sind gesetzliche Obergrenzen gemäß §82 SGB III. Durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz (2020) wurden die Fördersätze gegenüber dem ursprünglichen QCG von 2019 erhöht.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Damit eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz gefördert werden kann, müssen bestimmte Bedingungen bezüglich der Beschäftigten und der Weiterbildung selbst erfüllt sein.

Bezüglich der Beschäftigte
- 1Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt vor
- 2Weiterbildungsbedarf geht über kurzfristige Anpassungsfortbildung hinaus
- 3Berufsabschluss liegt mindestens 2 Jahre zurück (Ausnahmen möglich)
- 4Keine Förderung über denselben Fördertopf in den letzten 2 Jahren
Bezüglich der Weiterbildung
- 1Umfang von mehr als 90 Zeitstunden (mind. 121 Unterrichtseinheiten)
- 2Durchführung durch einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger
- 3Keine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung
- 4Keine Durchführung durch den Betrieb selbst
In 5 Schritten zur staatlichen Förderung
Wir unterstützen Sie beim gesamten Förderprozess – von der Erstberatung über die Antragstellung bis zur finalen Abrechnung mit der Agentur für Arbeit.
Kostenlose Erstberatung
Wir analysieren Ihre Ausgangssituation, prüfen die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihrer Mitarbeiter und berechnen Ihr individuelles Förderpotenzial – kostenlos und unverbindlich.
Förderpotenzial-AnalyseFörderprüfung & Antragsstellung
Wir prüfen alle Voraussetzungen im Detail, bereiten sämtliche Unterlagen vor und stellen den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vollständig und fristgerecht.
Kompletter FörderantragBehördenkommunikation
Rückfragen der Arbeitsagentur? Wir unterstützen bei der gesamten Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und halten Sie über den Status auf dem Laufenden.
Laufende StatusupdatesBewilligung & Start der Weiterbildung
Nach der Bewilligung erhalten Ihre Mitarbeiter den Bildungsgutschein und starten direkt mit der IHK-zertifizierten Weiterbildung – bei voller Gehaltsweiterzahlung.
BildungsgutscheinBegleitung & Abrechnung
Auch während und nach der Weiterbildung unterstützen wir bei der Kommunikation mit der Arbeitsagentur und erstellen die Schlusserklärung für die vollständige Erstattung.
Vollständige ErstattungWir unterstützen bei allem.
Die Beantragung staatlicher Fördermittel nach dem Qualifizierungschancengesetz ist komplex. Wir nehmen Ihnen den gesamten Prozess ab.
Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
Rechenbeispiel: KMU mit 3 Mitarbeitern
Weiterbildungskosten (3 Mitarbeiter)
bis zu 100%
Lohnkostenzuschuss (3 Mitarbeiter, 15 Wochen)
bis zu 75%
Die exakte Förderhöhe ist fallabhängig und wird von der zuständigen Arbeitsagentur festgelegt. Die genannten Werte sind gesetzliche Obergrenzen gemäß §82 SGB III.
Manager für Prozessautomatisierung und KI-Anwendung
Unsere IHK-zertifizierte Weiterbildung ist vollständig förderfähig nach dem Qualifizierungschancengesetz: 16 praxisnahe Module, wöchentliche Live-Calls und individuelles 1:1 Consulting. Die Weiterbildung erfüllt alle Voraussetzungen für die staatliche Förderung – inklusive der Mindestdauer von 90 Zeitstunden und AZAV-Zertifizierung.
Ihr Eigenanteil
0€*
*bei Vorliegen der
Fördervoraussetzungen
Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zum Qualifizierungschancengesetz, der Förderung und dem Antragsprozess auf einen Blick.
Das Qualifizierungschancengesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und ist Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Es ermöglicht Unternehmen jeder Größe und Branche, ihre Beschäftigten staatlich gefördert weiterzubilden. Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei anteilig oder vollständig die Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber einen Teil der Lohnkosten. Das Gesetz wurde 2020 durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz erweitert und die Fördersätze erhöht.
Grundsätzlich können Unternehmen jeder Größe und aus jeder Branche die Förderung beantragen. Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße: Unternehmen unter 50 Beschäftigten erhalten bis zu 100% der Weiterbildungskosten und bis zu 75% Lohnkostenzuschuss. Unternehmen mit 50 bis 499 Beschäftigten erhalten bis zu 100% der Weiterbildungskosten und bis zu 55% Lohnkostenzuschuss. Unternehmen ab 500 Beschäftigten erhalten bis zu 30% der Weiterbildungskosten und bis zu 30% Lohnkostenzuschuss.
Mitarbeiter müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Der Berufsabschluss muss mindestens 2 Jahre zurückliegen (Ausnahmen möglich). Es darf in den letzten 2 Jahren keine Förderung über denselben Fördertopf erfolgt sein. Der Weiterbildungsbedarf muss über eine kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen – das heißt, die Qualifizierung muss zukunftsorientiert sein, z.B. in Bereichen wie KI, Digitalisierung oder Automatisierung.
Die Bearbeitungszeit bei der Agentur für Arbeit variiert je nach Region und Auslastung. In der Regel dauert es 4 bis 8 Wochen von der Antragstellung bis zur Bewilligung. Durch unsere Erfahrung und die professionelle Aufbereitung aller Unterlagen sorgen wir für eine möglichst schnelle Bearbeitung und minimieren das Risiko von Rückfragen oder Verzögerungen.
Ja, die Weiterbildung muss von einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Unsere IHK-zertifizierte Weiterbildung zum Manager für Prozessautomatisierung und KI-Anwendung erfüllt alle Voraussetzungen für die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz.
Die Weiterbildung muss mehr als 90 Zeitstunden umfassen, was mindestens 121 Unterrichtseinheiten entspricht. Unsere IHK-zertifizierte Weiterbildung mit 16 Modulen, wöchentlichen Live-Calls und 1:1 Consulting erfüllt diese Anforderung deutlich und ist vollständig förderfähig.
Grundsätzlich ja – Unternehmen können den Antrag bei der Agentur für Arbeit selbst stellen. In der Praxis ist der Prozess jedoch komplex: Dokumentation, Nachweisführung, Behördenkommunikation und die korrekte Aufbereitung aller Unterlagen erfordern Erfahrung. Fehler bei der Antragstellung können zu Ablehnungen oder Verzögerungen führen. Wir unterstützen Sie beim gesamten Prozess und sparen Ihnen 20–30 Stunden Verwaltungsaufwand pro Förderfall.
Ablehnungen kommen vor, wenn die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind oder Unterlagen unvollständig eingereicht werden. Durch unsere Vorabprüfung und professionelle Aufbereitung minimieren wir dieses Risiko erheblich. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, prüfen wir die Gründe und unterstützen Sie bei der erneuten Antragstellung oder bei der Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten.
Ja. Neben den Weiterbildungs- und Lohnkosten kann die Agentur für Arbeit weitere Kosten übernehmen: Fahrkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung während der Weiterbildung sowie zusätzliche Kinderbetreuungskosten. Bei abschlussbezogenen Qualifizierungen gibt es zudem eine Weiterbildungsprämie: 1.000€ bei bestandener Zwischenprüfung und 1.500€ bei bestandener Abschlussprüfung. Bei einer vollständigen Berufsausbildung können alle diese Nebenkosten zu 100% erstattet werden.
Wenn die Weiterbildung zu einem vollständigen Berufsabschluss führt, gelten besonders attraktive Konditionen: Die Agentur für Arbeit übernimmt 100% der Weiterbildungskosten und 100% der Lohnkosten – unabhängig von der Unternehmensgröße. Zusätzlich können Fahrkosten, Unterbringungskosten und Kinderbetreuungskosten vollständig erstattet werden. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder die seit mehr als 4 Jahren in einer fachfremden Tätigkeit arbeiten.
Ja. Neben dem Qualifizierungschancengesetz gibt es weitere Förderprogramme wie das Aufstiegs-BAföG für bestimmte Aufstiegsfortbildungen und das seit April 2024 eingeführte Qualifizierungsgeld (§82a SGB III) für Unternehmen, die von strukturellem Wandel betroffen sind. Wir prüfen für Sie alle in Frage kommenden Förderprogramme und maximieren Ihr Förderpotenzial.
Zwei Wege – Sie entscheiden
Option A: Beratungsgespräch
Sie möchten direkt mit einem Experten sprechen? Fordern Sie einen kostenlosen Rückruf an. Wir klären Ihre Fragen und prüfen gemeinsam die Fördermöglichkeiten.

Tobias Riede
Ihr Ansprechpartner für Förderfragen
Option B: Fördercheck
Sie möchten erst unverbindlich prüfen, ob das Qualifizierungschancengesetz für Sie relevant ist? Starten Sie den Fördercheck – dauert nur wenige Minuten.